
Reiseversicherung
Die Versicherung sollte den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum abdecken.
Die Reiseversicherung sollte für den Schengen-Raum gültig sein, wenn Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen. Die Versicherung muss medizinische Kosten und Rückführungskosten bis zu einem Betrag von 30.000,00 EUR abdecken.
- Beschreibung der Schengen-Reisekrankenversicherung
Aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union (Entscheidung 2004/17/EG vom 22. Dezember 2003) müssen alle Reisenden in den Schengen-Raum eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Dies gilt auch für Inhaber nationaler Visa für Deutschland bei der ersten Einreise.
Die Reisekrankenversicherung muss:
- Gültig für den Schengen-Raum
- Gültig für Deutschland, wenn dies in der Dokumentenliste vorgeschrieben ist und Sie ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt beantragen;
- Gültig für DROM/CTOM entsprechend Ihrer Reiseroute;
- Gültig mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro zur Deckung aller Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Rückführung aus medizinischen Gründen, dringender medizinischer Versorgung oder Notfallbehandlung im Krankenhaus entstehen;
- Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen, muss die Reisekrankenversicherung die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im gesamten Schengen-Raum abdecken.
Wenn Sie ein nationales Visum beantragen, muss die Krankenversicherung die ersten 90 Tage nach der
Einreise in den Schengen-Raum abdecken.
Wann Sie die Reisekrankenversicherung abschließen müssen:
Der Versicherungsnachweis muss zusammen mit Ihrem Antrag eingereicht werden
- Wo kann man eine Reisekrankenversicherung abschließen
Sie können sich an eine zugelassene Versicherungsgesellschaft wenden, um eine Schengen-Reisekrankenversicherung abzuschließen, die den Anforderungen für ein Schengen-Visum entspricht.
Um die Auswahl einer konformen Schengen-Reisekrankenversicherung zu erleichtern, stehen Ihnen als optionaler Service die von einem Drittanbieter verwalteten Selbstbedienungs-Versicherungsplattformen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass dieser optionale Service von einem Drittanbieter bereitgestellt wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die auf der entsprechenden Website angegebene Service-Hotline.