Begrenzte Wiederaufnahme der Dienstleistungen des deutschen Visumantragszentrums im Iran ab dem 31. Mai 2026
5/29/2026
Ab Sonntag, dem 31. Mai 2026, nimmt unser deutsches Visumantragszentrum den Betrieb mit begrenzter Kapazität wieder auf – für Antragstellerinnen und Antragsteller,
- die bis zum 18. Januar auf unserer Warteliste registriert waren; ODER
- deren Termine aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft nach dem 15. Januar abgesagt werden mussten; ODER
- die ihren vereinbarten Termin aufgrund der Internetabschaltung zwischen dem 1. Januar und dem 15. Januar nicht wahrnehmen konnten.
UND die ein Arbeitsvisum mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gemäß § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) beantragen, einschließlich mitreisender Familienangehöriger (Ehepartner und minderjährige Kinder).
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden entsprechend ihrer Position auf der bestehenden Warteliste telefonisch kontaktiert, um das fortbestehende Interesse sowie die erforderlichen Unterlagen zu bestätigen. Je nach Dokumentenstatus gilt Folgendes:
- Gültige Vorabzustimmung und aktueller Arbeitsvertrag: Einreichung des Antrags und Terminvereinbarung.
- Vorabzustimmung vorhanden, aber unvollständige oder veraltete Unterlagen: Ein zusätzlicher Monat zur Aktualisierung der Dokumente sowie priorisierte Berücksichtigung. Sollten die Unterlagen nach der Nachfrist weiterhin unvollständig sein, ist eine erneute Registrierung auf der Warteliste erforderlich.
- Keine Vorabzustimmung gemäß § 81a AufenthG: Verbleib auf der Warteliste, bis weitere Visakategorien angenommen werden.
Antragstellerinnen und Antragsteller, die ein Sprachzertifikat vorlegen müssen, werden auch dann akzeptiert, wenn das Zertifikat älter als ein Jahr ist. Dokumente, die eine Legalisation erfordern, müssen den aktuellen Merkblättern entsprechen (hauptsächlich für Familienangehörige). Alle übrigen Unterlagen sind gemäß der standardisierten Merkblättern einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung im TLScontact Visumantragszentrum erfolgen muss (siehe Adresse und Öffnungszeiten ). Im Falle einer Genehmigung kann es erforderlich sein, dass Antragstellerinnen und Antragsteller persönlich zu einer deutschen Auslandsvertretung in einem Nachbarland reisen, um die Visumvignette in den Reisepass einfügen zu lassen.
