Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und legen Sie die Terminbestätigung bei.
Bitte beachten Sie: Gemäß den Anweisungen des Auswärtigen Amts müssen Antragsteller, die mehr als 15 Minuten zu spät zu ihrem Termin erscheinen, einen neuen Termin buchen.
Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen und von der Erfassung biometrischer Daten befreit sind, können Ihr Antrag und Ihre Unterlagen von einem Vertreter eingereicht werden. Bitte prüfen Sie die Frage „Bin ich von der Erfassung biometrischer Daten befreit?“, um zu erfahren, ob Ihr Antrag von einem Vertreter bearbeitet werden kann.
Wenn Ihre Fingerabdrücke vor mehr als 59 Monaten erfasst wurden, müssen Sie erneut zum Zentrum kommen. Andernfalls brauchen Sie nicht persönlich zu erscheinen.
Bei der Antragstellung muss Ihr Vertreter Folgendes vorlegen:
- eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht in Papierform.
- das Original seines Ausweises.
- eine Kopie seines Ausweises.
Ihr Vertreter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Das Antragsformular (VIDEX) muss immer vom Antragsteller unterschrieben werden.
Wenn Sie ein nationales Visum beantragen, kann Ihr Antrag nicht von einem Vertreter bearbeitet werden. Alle Antragsteller müssen persönlich erscheinen.
Während Ihres Termins werden Ihr Antrag und Ihre Unterlagen anhand der Anforderungen der deutschen Konsularbehörde geprüft und Ihre biometrischen Daten erfasst.
Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, wird Ihr Visumantrag zur Bearbeitung an die deutsche Konsularbehörde weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass TLScontact in keiner Weise in den Entscheidungsprozess involviert ist.
Die deutsche Konsularbehörde kann weitere Informationen oder zusätzliche Dokumente anfordern. In diesem Fall werden Sie per E-Mail oder Telefon mit detaillierten Anweisungen kontaktiert.
Sie können Ihren Antrag jederzeit verfolgen, indem Sie sich in Ihr persönliches Konto einloggen