
Reisekrankenversicherung
Eine spezielle Reiseversicherung, die zu 100 % den Schengen-Anforderungen entspricht, ist für Ihren Visumantrag gemäß der Verordnung der Europäischen Union - Beschluss 810/2009 vom 13. Juli 2009 - obligatorisch.
Wenn die Reiseversicherung nicht den Schengen-Anforderungen entspricht, kann dies ein Grund für eine Visumsverweigerung sein.Sie können Ihre Versicherung und Ihren Versicherer gemäß den Gesetzen/Aufsichtsbehörden Ihres Landes frei wählen:
Achten Sie auf gefälschte Schengen-Reiseversicherungen, gefälschte genehmigte Websites und Straßenverkäufer.Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie sich an Insurté wenden, einen registrierten Versicherungsmakler, der die konforme Schengen-Reiseversicherung der drei weltweit führenden Unternehmen Allianz, AXA und Europ Assistance anbietet.
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