
Reisekrankenversicherung
Eine spezielle Reiseversicherung, die den Schengen-Anforderungen zu 100 % entspricht, ist für Ihren Visumantrag gemäß der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zwingend erforderlich.Wenn die Reiseversicherung nicht den Schengen-Vorgaben entspricht, kann dies ein Grund für eine Visumablehnung sein.Sie sind frei in der Wahl Ihrer Versicherung und des Versicherers, vorbehaltlich der Gesetze und Vorschriften Ihres Landes:https://fsa.gov.kg/en/main/Achtung: Es gibt gefälschte Schengen-Reiseversicherungen, betrügerische Webseiten mit angeblich offizieller Genehmigung und nicht autorisierte Straßenverkäufer.Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Insurté, einen registrierten Versicherungsbroker, der Schengen-konforme Reiseversicherungen der drei weltweit führenden Anbieter Allianz, AXA und Europ Assistance anbietet.
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