4.1 Allgemeine Bedingungen für alle zu zahlenden Gebühren
Die angegebenen Gebühren sind nur an dem Tag gültig, an dem sie genannt werden. Für Visumanträge, die zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, können die Gebühren Änderungen unterliegen.
Die von TLScontact im Namen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erhobene Visumgebühr sowie die TLScontact-Servicegebühren sind in Euro festgelegt, jedoch in der Landeswährung des Landes zahlbar, in dem sich das Visumantragszentrum (VAC) befindet. Der Wechselkurs zwischen diesen Währungen wird von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland festgelegt und unterliegt regelmäßigen Schwankungen. Daher kann der in Landeswährung zu zahlende Betrag vom ursprünglich angegebenen Betrag abweichen.
Alle visumantragsbezogenen Gebühren sind verbindlich, beinhalten die Mehrwertsteuer und werden auf der TLScontact-Website sowie im VAC angezeigt.
Alle Kosten für die Rücksendung von Pässen, Begleitdokumenten und Visumsentscheidungen an Sie sind im Gesamtpreis enthalten, basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen und den von Ihnen gewählten Liefermethoden.
Alle Gebühren müssen vollständig und über die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten als endgültig verbuchte Zahlungen eingehen, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Sofern in der nachstehenden Rückerstattungsrichtlinie nicht anders vorgesehen, sind die Gebühren nach Erbringung der Dienstleistung oder nach Übermittlung des Antrags an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar – unabhängig davon, ob ein Visum letztlich erteilt wird oder ob Sie sich entscheiden, Ihren Visumantrag zurückzuziehen.
4.2 TLScontact-Servicegebühr für die Einreichung Ihres Visumantrags (nachstehend als „Servicegebühr“ bezeichnet)
Die Servicegebühr für die Bearbeitung Ihres Visumantrags wird zwischen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland und TLScontact vereinbart. Änderungen an der Servicegebühr erfolgen gemäß der mit der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Vereinbarung und werden ordnungsgemäß auf der TLScontact-Website oder im VAC veröffentlicht.
Nach Zahlung der Servicegebühr stellt TLScontact dem Antragsteller eine Quittung aus.
4.3 Zusatzgebühr für zusätzliche Dienstleistungen (nachstehend als „Zusatzgebühr“ bezeichnet)
Die Zusatzgebühren von TLScontact werden entweder in der Landeswährung des Landes angegeben, in dem Sie Ihren Visumantrag einreichen, oder in Euro.
TLScontact behält sich das Recht vor, die Zusatzgebühren zu ändern und diese geänderten Zusatzgebühren nach deren Inkrafttreten gegenüber Antragstellern zu berechnen. Antragsteller sollten dies bei der Planung einer zukünftigen Bestellung berücksichtigen. Nach Zahlung der Zusatzgebühr stellt TLScontact dem Antragsteller eine Quittung aus.
4.4 Visumgebühr, die von TLScontact im Namen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erhoben wird (nachstehend als „Visumgebühr“ bezeichnet)
TLScontact hat keinerlei Kontrolle über und übernimmt keine Haftung für Erhöhungen oder Änderungen der Visumgebühren, die im Namen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. TLScontact akzeptiert keine Rückerstattungsanträge für Visumgebühren; solche Anträge sind nicht an TLScontact zu richten.