
Bewerbungs informationen
Visumantragsgebühren
Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie eine Visumgebühr und eine Servicegebühr bezahlen.
- Visagebühr – erhoben für die Konsularbehörde für die Antragsbearbeitung;
- Servicegebühr – erhoben für die Bearbeitung Ihres Visumantrags bei TLScontact. Die von TLScontact erhobene Servicegebühr für jeden Visumantrag beträgt 25 €.
Achtung: Die Zahlung der Visumgebühr und der Servicegebühren gibt keine Garantie oder Anspruch auf Erteilung eines Visums. Die Visumgebühr und die Servicegebühr sind weder erstattungsfähig noch übertragbar, wenn der Visumantrag vom Personal der Botschaft abgelehnt wird oder wenn der Antragsteller beschließt, seinen Antrag zurückzuziehen.
| Visa-Typ | EUR | |
|---|---|---|
Visum Schengen-Visum – Erwachsener | 90 | |
Visum Schengen - 6-11 Jahre | 45 | |
Schengen-Visum - Minderjährige unter sechs Jahren (sechs Jahre weniger pro Tag) | kostenlos | |
Schengen-Visum für Bürger der folgenden Länder (gemäß Visaerleichterungsabkommen): Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien und Ukraine | 40 |
* Mit diesen Ländern hat die Europäische Union Visaabkommen abgeschlossen.
Erwachsene Staatsangehörige von Albanien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Montenegro sind von der Visumpflicht befreit, sofern sie einen gültigen biometrischen Reisepass (Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto) besitzen.
Visagebühren sind kostenlos für:
- Kinder unter 6 Jahren (d. h. Kinder unter 6 Jahren weniger als einen Tag)
- Familienangehörige eines europäischen Bürgers (EU/EWR) (Ehegatten und minderjährige Kinder) (Nachweis erforderlich)
- Schüler, Studenten, Doktoranden und begleitende Lehrkräfte, die ein Studienabschluss- oder Ausbildungspraktikum absolvieren. (Nachweis erforderlich)
- Forscherinnen und Forscher, die während ihrer Aufenthalte wissenschaftliche Forschung betreiben. (Nachweis erforderlich)