
Bewerbungs informationen
Visumantragsgebühren
Für jeden Antrag müssen Sie die Antragsgebühr bar im TLScontact-Zentrum sowie die Servicegebühr online bezahlen.
- Visagebühr – erhoben für die Konsularbehörde für die Antragsbearbeitung;
- Servicegebühr – erhoben für die Bearbeitung Ihres Visumantrags bei TLScontact. Die von TLScontact erhobene Servicegebühr für jeden Visumantrag beträgt 25€.
Achtung: Die Zahlung der Visumgebühr und der Servicegebühren gibt keine Garantie oder Anspruch auf Erteilung eines Visums. Die Visumgebühr und die Servicegebühr sind weder erstattungsfähig noch übertragbar, wenn der Visumantrag vom Personal der Botschaft abgelehnt wird oder wenn der Antragsteller beschließt, seinen Antrag zurückzuziehen.
| Visa-Typ | EUR | TND |
|---|---|---|
Visum Schengen-Visum – Erwachsener | 90 | 305.00 |
Visum Schengen - 6-11 Jahre | 45 | 155.00 |
Schengen-Visum - Minderjährige unter sechs Jahren (sechs Jahre minus einen Tag) | Kostenlos | Kostenlos |
Schengen-Visum für Bürger der folgenden Länder (gemäß Visaerleichterungsabkommen): Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien und Ukraine* | 40 | 140.00 |
Langzeitvisum für mehr als 90 Tage | 75.00 | 255.00 |
Langzeitvisum, Kind unter 18 Jahren | 37.50 | 130.00 |
*Mit diesen Ländern hat die Europäische Union Visaabkommen abgeschlossen.
Erwachsene Staatsangehörige von Albanien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Montenegro sind von der Visumpflicht befreit, sofern sie einen gültigen biometrischen Reisepass (Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto) besitzen.
Visagebühren sind kostenlos für:
- Kinder unter 6 Jahren
- Kinder deutscher Staatsangehöriger, Eltern minderjähriger deutscher Staatsangehöriger
- Familienangehörige von EU/EWR-Bürgern
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Ehegatte/Ehegattin
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Kinder, Enkelkinder usw. (des EU-Bürgers oder seines Ehepartners) müssen unter 21 Jahre alt sein; über 21-Jährige sind nur dann berechtigt, wenn sie finanziell abhängig sind.
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Eltern, Großeltern usw. (des EU-Bürgers oder seines Ehepartners) sind nur dann berechtigt, wenn sie finanziell vom EU-Bürger oder seinem Ehepartner abhängig sind.
-
- Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen
- Teilnehmer an GIZ-Trainingsmaßnahmen
- Schüler, Studenten, Doktoranden und mitreisende Lehrkräfte bei Studien- oder Ausbildungsaufenthalten (Nachweis erforderlich) Forscher, die zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung reisen (Nachweis erforderlich)
- Vertreter von Verbänden unter 25 Jahren, die an Seminaren, Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen teilnehmen, die von Verbänden organisiert werden