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A man walking towards a glass building while carrying a bag.

Nachrichten

Neue biometrische Anforderungen für Anträge auf Langzeitvisa

Neue biometrische Anforderungen für Anträge auf Langzeitvisa

9/1/2026

Ab dem 1. September 2026 wird das Mindestalter für die Erfassung von Fingerabdrücken bei Anträgen auf ein Langzeitvisum (D-Visum) von 12 auf 6 Jahre herabgesetzt.

Das bedeutet, dass Fingerabdrücke für Kinder ab 6 Jahren nun im Rahmen ihres Visumantrags erfasst werden müssen.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich zum Termin erscheinen, damit ihre Fingerabdrücke erfasst werden können.

Wenn Sie als Familie einen Antrag stellen, stellen Sie bitte sicher, dass alle Kinder ab 6 Jahren am Termin teilnehmen. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminbuchung, um sicherzustellen, dass alle Antragsteller die neuen biometrischen Anforderungen erfüllen können.

TLScontact führt eine neue Methode zur Beantragung von bestimmten deutschen Visatypen ein

TLScontact führt eine neue Methode zur Beantragung von bestimmten deutschen Visatypen ein

3/28/2025

Ab sofort können Sie Ihren Visumantrag einfach und bequem über das Portal der konsularischen Dienste online einreichen. Dieses Angebot gilt für folgende Visakategorien:

  • Studium / Studienvorbereitung
  • Berufsausbildung
  • Beschäftigung für Fachkräfte (Blaue Karte EU, Hochschulabsolventen, Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung)
  • Chancenkarte

Einige Visumtypen werden derzeit nicht über das Portal abgewickelt. Die betroffenen Antragsteller müssen daher direkt über die Website von TLScontact einen Termin vereinbaren, ohne ihre Unterlagen auf das Konsularportal hochladen zu müssen. Die von diesem Verfahren betroffenen Visumtypen sind:

  • Anpassungskurs / Arbeitsvisum für Ärzte
  • Pflegekräfte (außer beschleunigtes Verfahren)
  • Eigenständiger Deutschsprachkurs
  • Praktikum in Deutschland
  • Beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte (mit oder ohne Familie)

Diese Maßnahme wurde eingeführt, um den Antragsprozess im Einklang mit den neuen deutschen Konsularvorschriften zu optimieren.

Wir möchten die Visumantragsteller darüber informieren, dass es im Rahmen des Konsularportals nun untersagt ist, einen Termin zu vereinbaren, bevor alle erforderlichen Dokumente hochgeladen wurden und die Bestätigungsmail über den Abschluss der Überprüfung sowie die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren, erhalten wurde. Diese Bestätigungsmail informiert Sie darüber, dass Sie nun berechtigt sind, einen Termin für die Einreichung Ihres Antrags zu vereinbaren.

Es ist zwingend erforderlich, dieses Verfahren einzuhalten. Antragsteller, die einen Termin vereinbaren und die Gebühren bezahlen, bevor sie die Bestätigung über den Abschluss der Dokumentenprüfung erhalten haben, werden abgelehnt. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung, auch dann nicht, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist ein Erstattungsantrag gestellt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer neuen Antragsverfahrenseite, die Sie hier einsehen können.

Neues Ernennungsverfahren für Antragsteller von Visa für Langzeitaufenthalte zur Berufsausbildung (außer Krankenschwestern)

Neues Ernennungsverfahren für Antragsteller von Visa für Langzeitaufenthalte zur Berufsausbildung (außer Krankenschwestern)

10/29/2024

Ab dem 01.12.2024 wird es aufgrund einer Systemumstellung nicht mehr möglich sein, sich in die Warteliste der Deutschen Botschaft in Tunis für die Kategorie Berufsausbildung (ohne Krankenschwestern) einzutragen.

Personen, die ein Visum für die Kategorie Berufsausbildung (ausgenommen Krankenschwestern) beantragen möchten, müssen direkt auf der Website von Tls Contact einen Termin vereinbaren: https://visas-de.tlscontact.com/visa/tn/tnTUN2de/home.

Daher ist es nicht mehr notwendig, sich auf der Website der Botschaft zu registrieren.

 

Wichtige Informationen

Wichtige Informationen

8/5/2024

Ab dem 01.09.2024 müssen Studierende nachweisen, dass sie über 992 Euro pro Monat auf ihrem Sperrkonto verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Erhöhung der Gebühren für Schengen-Kurzaufenthaltsvisa

Erhöhung der Gebühren für Schengen-Kurzaufenthaltsvisa

6/7/2024

Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1415 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 hinsichtlich der Höhe der Visumgebühren werden die Gebühren für Schengen-Kurzaufenthaltsvisa für Erwachsene von 80 EUR auf 90 EUR und für Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren von 40 EUR auf 45 EUR erhöht.

Die neuen Visumgebühren treten am 11. Juni 2024 in Kraft.

Informationen für Fachkräfte (Hochschulabschluss)

Informationen für Fachkräfte (Hochschulabschluss)

4/26/2024

Fachkräfte und ihre Familienangehörigen (mit Hochschulabschluss) können direkt bei TLScontact einen Termin vereinbaren.

Anträge auf Familienvisa müssen am selben Tag wie der Antrag des Arbeitnehmers eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 12 Jahren von der Abnahme der Fingerabdrücke befreit sind.

Um einen Termin zu buchen, klicken Sie bitte hier.

Eine Registrierung auf der Website der Botschaft ist nicht mehr erforderlich.

Informationen für qualifizierte Arbeitskräfte mit Berufsausbildung (anerkannte Ausbildung)

Informationen für qualifizierte Arbeitskräfte mit Berufsausbildung (anerkannte Ausbildung)

4/22/2024

Ab dem 22. April 2024 können Fachkräfte mit Berufsausbildung (anerkannte Ausbildung) direkt bei TLScontact einen Termin buchen. Eine Anmeldung auf der Website der Botschaft ist dann nicht mehr erforderlich. Auch Familienangehörige können noch am selben Tag wie die Fachkraft einen Antrag bei TLScontact stellen.

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Neuigkeiten | TLScontact Tunis