Wichtige Informationen
8/5/2024
Ab dem 01.09.2024 müssen Studierende nachweisen, dass sie über 992 Euro pro Monat auf ihrem Sperrkonto verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Neue Altersgrenze für die Fingerabdruckerfassung: Ab dem 1. September 2026 müssen bei Anträgen auf ein langfristiges Visum (D-Visum) die Fingerabdrücke von mitreisenden Kindern ab 6 Jahren erfasst werden. Mehr erfahren

Ab dem 01.09.2024 müssen Studierende nachweisen, dass sie über 992 Euro pro Monat auf ihrem Sperrkonto verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.