Wichtige Informationen
8/5/2024
Ab dem 01.09.2024 müssen Studierende nachweisen, dass sie über 992 Euro pro Monat auf ihrem Sperrkonto verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Ab dem 01.09.2024 müssen Studierende nachweisen, dass sie über 992 Euro pro Monat auf ihrem Sperrkonto verfügen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.