
Visainformationen
Dokumente und Visumtypen
Ein Schengen-Visum erlaubt einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Schengen-Ländern.
Deutschland sollte Ihr Hauptreiseziel sein.
Bitte bereiten Sie die unten stehenden Unterlagen sorgfältig vor
Achtung: Für Libyer und Ausländer mit Wohnsitz in Libyen stellen Sie bitte Ihren Visumantrag für Deutschland auf dieser Website.
Bitte beachten Sie: Die Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis nimmt von Drittstaatsangehörigen ab dem 12. Lebensjahr Fingerabdrücke (10 Finger) und ein digitales Foto, es sei denn, die Abnahme von Fingerabdrücken ist physikalisch unmöglich.
Fingerabdruckbefreiung: Grundsätzlich müssen alle Bewerber ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) angeben; Ausgenommen sind nur Bewerber in einer der folgenden Kategorien:-Kinder unter 12 Jahren;- Bewerber sind körperlich nicht in der Lage, ihre Fingerabdrücke abzugeben (Amputationen, Verletzungen). Wenn jedoch für mindestens einen Finger ein Fingerabdruck möglich ist, muss der Antragsteller den biometrischen Schritt durchlaufen. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Verband, Gips etc.) muss der Bewerber trotzdem persönlich erscheinen, um möglichst viele Abformungen zu machen. Er muss auch beim nächsten Visumantrag persönlich erscheinen, wenn nur ein Teil der Fingerabdrücke genommen werden konnte;Schengen-Visumantragsteller, die bereits ein Schengen-Visum erhalten haben, das innerhalb der letzten 59 Monate ausgestellt und mit „VIS“ gekennzeichnet wurde. Es ist zwingend erforderlich, eine Fotokopie der Visummarke vorzulegen.In jedem Fall ist es immer noch möglich, dass die Konsularbehörde eine erneute Abnahme der Fingerabdrücke verlangt.
Hinweis: Wenn der Vermerk „VIS 0“ auf der letzten Schengen-Visummarke des Antragstellers angegeben ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen, um seine biometrischen Daten einzureichen, der Vermerk „VIS 0“ bestätigt die Erfassung alphanumerischer Daten, jedoch keine Fingerabdrücke Digital.
Kurzaufenthalte
Beschleunigtes Verfahren §81a AufenthG (mit oder ohne Familie)
Arzt/Pflegekraft (ausgenommen beschleunigtes Verfahren)
Langzeitaufenthalt Andere
Auslandsportal
Praktikum / Isolierter Sprachkurs
Langzeitbeschäftigung (außer über das Konsularische Service-Portal)