Neue Altersgrenze für die Fingerabdruckerfassung: Ab dem 1. September 2026 müssen bei Anträgen auf ein langfristiges Visum (D-Visum) die Fingerabdrücke von mitreisenden Kindern ab 6 Jahren erfasst werden. Mehr erfahren

Visainformationen
Dokumente und Visumtypen
Ein Schengen-Visum erlaubt einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Schengen-Ländern.
Deutschland sollte Ihr Hauptreiseziel sein.
Bitte bereiten Sie die unten stehenden Unterlagen sorgfältig vor
Achtung: Libysche Staatsangehörige und Ausländer mit Wohnsitz in Libyen werden gebeten, ihren Visumantrag für Deutschland über diese Website einzureichen.
Bitte beachten Sie: Die Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis nimmt von Drittstaatsangehörigen ab dem 12. Lebensjahr Fingerabdrücke (10 Finger) und ein digitales Foto, es sei denn, die Abnahme der Fingerabdrücke ist aus körperlichen Gründen nicht möglich.
Befreiung von der Abgabe von Fingerabdrücken: Grundsätzlich müssen alle Antragsteller ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) abgeben. Nur Antragsteller, die einer der folgenden Kategorien angehören, sind davon befreit:
- Kinder unter 12 Jahren (nur für Kurzaufenthaltsvisa);
- Antragsteller, die aus körperlichen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können (Amputationen, Verletzungen). Ist die Abnahme jedoch bei mindestens einem Finger möglich, muss der Antragsteller die biometrische Erfassung durchlaufen. Im Falle einer vorübergehenden Beeinträchtigung (Verband, Gips usw.) muss der Antragsteller dennoch persönlich erscheinen, damit möglichst viele Fingerabdrücke erfasst werden können. Er muss auch bei seinem nächsten Visumantrag persönlich erscheinen, wenn nur ein Teil der Fingerabdrücke erfasst werden konnte;
- Schengen-Visumantragsteller, die bereits ein Schengen-Visum erhalten haben, das innerhalb der letzten 59 Monate ausgestellt wurde und den Vermerk „VIS“ trägt. Es ist zwingend erforderlich, eine Kopie der Visummarke vorzulegen.
In jedem Fall kann die Konsularbehörde verlangen, dass die Fingerabdrücke erneut erfasst werden.
Hinweis: Ist auf der letzten Schengen-Visummarke des Antragstellers der Vermerk „VIS 0“ angegeben, muss der Antragsteller persönlich erscheinen, um seine biometrischen Daten abzugeben. Der Vermerk „VIS 0“ bestätigt die Erfassung alphanumerischer Daten, jedoch nicht die Erfassung der Fingerabdrücke.
Kurzaufenthalte
Beschleunigtes Verfahren §81a AufenthG (mit oder ohne Familie)
Arzt/Pflegekraft (ausgenommen beschleunigtes Verfahren)
Langzeitaufenthalt Andere
Auslandsportal
Praktikum / Isolierter Sprachkurs
Langzeitbeschäftigung (außer über das Konsularische Service-Portal)