Neue biometrische Anforderungen für Anträge auf Langzeitvisa
9/1/2026
Ab dem 1. September 2026 wird das Mindestalter für die Erfassung von Fingerabdrücken bei Anträgen auf ein Langzeitvisum (D-Visum) von 12 auf 6 Jahre herabgesetzt.
Das bedeutet, dass Fingerabdrücke für Kinder ab 6 Jahren nun im Rahmen ihres Visumantrags erfasst werden müssen.
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich zum Termin erscheinen, damit ihre Fingerabdrücke erfasst werden können.
Wenn Sie als Familie einen Antrag stellen, stellen Sie bitte sicher, dass alle Kinder ab 6 Jahren am Termin teilnehmen. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminbuchung, um sicherzustellen, dass alle Antragsteller die neuen biometrischen Anforderungen erfüllen können.
