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Neue biometrische Anforderungen für Anträge auf Langzeitvisa

9/1/2026

Ab dem 1. September 2026 wird das Mindestalter für die Erfassung von Fingerabdrücken bei Anträgen auf ein Langzeitvisum (D-Visum) von 12 auf 6 Jahre herabgesetzt.

Das bedeutet, dass Fingerabdrücke für Kinder ab 6 Jahren nun im Rahmen ihres Visumantrags erfasst werden müssen.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich zum Termin erscheinen, damit ihre Fingerabdrücke erfasst werden können.

Wenn Sie als Familie einen Antrag stellen, stellen Sie bitte sicher, dass alle Kinder ab 6 Jahren am Termin teilnehmen. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminbuchung, um sicherzustellen, dass alle Antragsteller die neuen biometrischen Anforderungen erfüllen können.

Neue biometrische Anforderungen für Anträge auf Langzeitvisa